Regelleistung heute und morgen

Im Energieversorgungssystem müssen Verbrauch und Erzeugung zu jeder Zeit im Gleichgewicht stehen. Die sogenannte Regelleistung (RL) sorgt dafür, dass auch bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie etwa bei dem Ausfall eines Kraftwerkes, das System stabil bleibt. Die Verantwortung für das Gleichgewicht im Stromnetz liegt bei den Übertragungsnetzbetreibern. Zurzeit wird Regelenergie noch überwiegend von konventionellen Kraftwerken über den Regelleistungsmarkt beschafft.

Mit der weiteren Durchdringung der Erneuerbaren Energien im Energieversorgungssystem müssen auch diese Anlagen in Zukunft zur Systemstabilität beitragen. Im Fall der Frequenzhaltung bedeutet dies, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen Regelleistung bereitstellen könnten.

Schon heute ist bei Anlagen mit Anschluss im Verteilnetz stellenweise ein Konflikt zwischen Engpassmanagement und Regelleistungserbringung zu erkennen. Diesen zu vermeiden, ist die Herausforderung, der wir uns stellen. Die Zahl der für den Regelleistungsmarkt präqualifizierten Anlagen im Verteilnetz wächst unterdessen stetig an.


Ein in der ARGE FNB OST zusammen mit dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz entwickeltes Konzept sieht ein Ampelmodell zur Freigabe der Regelleistungsangebote durch den Verteilnetzbetreiber vor. Hierzu beurteilt der VNB auf Basis von Prognosen, ob Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzsicherheit in seinem Netz zu einer Einschränkung der Regelleistungserbringung führen können. Ist dies der Fall, wird ein rotes Ampelsignal an den Regelleistungsanbieter zurückgesendet, sodass dieser Gelegenheit hat, die Regelleistungsvorhaltung umzuplanen.

In einem Pilotprojekt des ARGE FNB OST-Netzbetreiber TEN, wird aktuell die Umsetzung des Ampelkonzeptes erprobt. Der Fokus liegt dabei vor allem auf dem Datenaustausch zwischen dem VNB, ÜNB und Regelleistungsanbieter.

Im Zuge der Umsetzung dieses Pilotprojektes wurden wichtige Erkenntnisse darüber erzielt, welche Daten und Prozessschritte notwendig sind. Dabei geht es zunächst darum, die Marktpartner darüber in Kenntnis zu setzen, ob die Erzeugungsanlage mit Anschluss im Verteilnetz dem Regelenergiemarkt zur Verfügung steht.
Im Rahmen des Pilotprojektes wurden die notwendigen Datenwege zur Umsetzung des abgestimmten Prozesses aufgebaut.